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   OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13   

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https://dejure.org/2013,24595
OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13 (https://dejure.org/2013,24595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2013 - 32 Sa 46/13 (https://dejure.org/2013,24595)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2013 - 32 Sa 46/13 (https://dejure.org/2013,24595)
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 14.10.2002 - 1Z AR 140/02

    Fehlende Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses bei Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Der Senat möchte das Amtsgericht Köln als zuständiges Gericht bestimmen, sieht sich hieran aber durch den Beschuss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.10.2002 - 1Z AR 140/02 (NJW 2003, 366) gehindert.

    An der Bestimmung des Amtsgerichts Köln als zuständiges Gericht sieht sich der Senat jedoch durch den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14.10.2002 - 1Z AR 140/02 (NJW 2003, 366) gehindert.

  • OLG Hamm, 10.02.2012 - 32 Sa 3/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen, Wahlrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg MDR 1989, S. 360; OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; Senat MDR 2012, 800; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 38 Rn. 12).
  • BGH, 19.02.2013 - X ARZ 507/12

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Denn auch auf Verfahrensfehler beruhende und damit rechtsfehlerhafte Verweisungsbeschlüsse sind grundsätzlich bindend, wenn - wie im Streitfall - den Parteien vor der Verweisung rechtliches Gehör gewährt worden ist (BGH NJW-RR 2013, 764, 765 Tz. 9).
  • BGH, 27.08.2013 - X ARZ 425/13

    Verweisung des Rechtsstreits durch das örtlich unzuständige Gericht:

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Die Sache war beim BGH: X ARZ 425/13.
  • OLG München, 20.08.2012 - 34 AR 312/12

    Verweisung des Rechtsstreits: Bindungswirkung bei Unterlassen einer Belehrung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Selbst wenn man die vom Amtsgericht Köln geäußerten Zweifel an der vom Amtsgericht Münster vertretenen Rechtsauffassung teilen und eine Verpflichtung des Amtsgerichts Münster zur Belehrung nach § 504 ZPO bejahen wollte, um dem Beklagten die Möglichkeit einer rügelosen Einlassung in einer mündlichen Verhandlung einzuräumen, was letztlich dahinstehen kann, so handelte es sich auch insoweit allenfalls um einen einfachen Rechtsfehler des Amtsgerichts Münster, der die Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO unberührt ließe (so im Ergebnis auch OLG München MDR 2013, 243; Musielak/Wittschier, a. a. O., Rn. 3; Vossler, NJW 2003, 1164, 1165).
  • BGH, 23.07.1998 - II ZR 286/97

    Klage im Inland bei Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Nach herrschender Meinung spricht zunächst weder eine Vermutung für eine Ausschließlichkeit der Zuständigkeit eines prorogierten Gerichtes noch gegen sie (BGH NJW-RR 1999, 137, 138; Zöller/Vollkommer, a. a. O., § 38 ZPO Rn 14).
  • OLG Bamberg, 22.09.1988 - 1 U 302/87

    Örtliche und internationale Zuständigkeit eines deutschen und schweizer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg MDR 1989, S. 360; OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; Senat MDR 2012, 800; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 38 Rn. 12).
  • OLG Schleswig, 02.06.2006 - 2 W 80/06

    Zuständigkeitsbestimmung: Formularmäßig vereinbarter Gerichtsstand des Verkäufers

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg MDR 1989, S. 360; OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; Senat MDR 2012, 800; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 38 Rn. 12).
  • BGH, 05.07.1972 - VIII ZR 118/71

    Vollstreckbarerklärung französischer Urteile

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Nach ganz überwiegender Auffassung in Rechtsprechung und Fachliteratur, der sich der Senat anschließt, geht in einer solchen Lage die Auslegung nach der Interessenlage der Parteien dahin, dass der Verwender - hier die Klägerin - eine Ausschließlichkeit nur für Klagen gegen sich selbst herbeiführen will, während es für Aktiv-Prozesse wie dem vorliegenden bei einem fakultativen Gerichtsstand bleiben soll, damit die Möglichkeit der Gerichtsstandswahl nach § 35 ZPO weiterhin eröffnet ist (BGHZ 59, 116, 119; OLG Bamberg MDR 1989, S. 360; OLG Schleswig NJW 2006, 3360, 3361; Senat MDR 2012, 800; Musielak/Heinrich, a. a. O., § 38 Rn. 12).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2013 - 32 Sa 46/13
    Unbeachtlich ist ein solcher Beschluss vielmehr regelmäßig nur dann, wenn er auf einer Verletzung rechtlichen Gehörs beruht oder wenn er schwere offensichtliche Rechtsmängel aufweist oder gar jeder Rechtsgrundlage entbehrt und aus diesen Gründen objektiv willkürlich ist (BGH NJW 2002, 3634 ff.; NJW 1993, 1273; Zöller/Greger, ZPO, a. a. O., § 281 ZPO Rn 17; Fischer MDR 2005, 1091 ff.; Endell DRiZ 2003, 133 ff.; Tombrink NJW 2003, 2364 ff. - jeweils m. w. N.).
  • BGH, 19.01.1993 - X ARZ 845/92

    Ausübung des Wahlrechts bei Angabe des Streitgerichts im Mahnbescheidantrag -

  • OLG Hamm, 21.01.2016 - 32 Sa 69/15

    Gerichtsstandbestimmung; sachliche Zuständigkeit; Streitwertbestimmung;

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigerklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 14.12.2018 - 32 SA 53/18

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).
  • OLG Hamm, 09.05.2019 - 32 SA 21/19

    Bestimmung des zuständigen Gerichts

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).
  • OLG Hamm, 28.01.2016 - 32 Sa 75/15

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für eine Klage auf Erteilung einer

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigerklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f., juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 27.05.2019 - 32 SA 29/19

    Gerichtsstandbestimmung; Abgasskandal; unerlaubte Handlung; Schadensersatz;

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).
  • OLG Hamm, 02.06.2015 - 32 Sa 19/15

    Auslegung einer formularmäßigen Gerichtsstandsvereinbarung

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an das Tatbestandsmerkmal "rechtskräftig" des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f.; BGH, X 217/02, NJW 2002, 3634, 3635; Senat, 32 SA 46/13, BeckRS 2013, 16076).
  • OLG Hamm, 21.08.2015 - 32 Sa 43/15

    Bindungswirkung einer Verweisung wegen angenommener Erhöhung des Streitwerts

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigerklärungen im Sinne des § 36 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987 - I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338, 339f., juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, juris Rn. 6; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris Rn. 9).
  • OLG Hamm, 25.06.2018 - 32 SA 17/18

    Bindungswirkung einer Verweisung bei in der Klageschrift zutreffend begründetem

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).
  • OLG Hamm, 10.05.2019 - 32 SA 27/19

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw des Typs VW Tiguan 2.0 TDI

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).
  • OLG Hamm, 23.05.2018 - 32 SA 9/18

    Entscheidung des Gerichts bei Annahme der Unzuständigkeit für einen von mehreren

    Das genügt nach ständiger Rechtsprechung den Anforderungen, die an rechtskräftige Unzuständigkeitserklärungen im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zu stellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987, I ARZ 809/87, juris; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02, juris; Senat, Beschluss vom 25.07.2013, 32 SA 46/13, juris).
  • OLG Hamm, 15.03.2017 - 32 SA 3/17

    Begriff der Baulandsache i.S. von § 17 ff. BauGB

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